TheraMedic Physiotherapiezentrum GbR
Markus Teichmann
Zschopauer Straße 105, 09126 Chemnitz
Telefon: 0371 24352316
Telefax: 0371 24352317
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Patienteninformation

Allgemein: Kommen Sie zum 1. Termin etwas früher, um den Patientenbogen auszufüllen oder drucken Sie diesen direkt aus und bringen ihn sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrer ersten Behandlung mit. Auf diese Weise sind wir auf Sie vorbereitet, so dass Fragen wie z.B. nach Operationen oder Medikamenten nicht mehr in der Behandlungszeit geklärt müssen.

Behandlungsbeginn / Behandlungsunterbrechung:
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der arztlichen Verordnung beginnen. Ausnahme: Bei dringendem Behandlungsbeginn durch Arzt gefordert muss der Behandlungsbeginn innerhalb 14 Tage nach Ausstellungsdatum efolgen. Die Behandlungsserie ist innerhalb von 12 Wochen zu erbringen.

Ausfallgebühr:
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wir müssen Ihnen ansonsten die Kosten für den uns dadurch entstandenen Schaden privat in Rechnung stellen.

Zuzahlung / Kostenübernahme:
Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahre haben - sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind - eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapiepraxis zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Die Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für die Krankenkasse.
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt.

Nur für Privatversicherte gilt:

Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen, auf Grundlage einer privatärztlichen Verordnung, erfolgt auf privatrechtlicher Honorarbasis.

Für Privatversicherte existiert in Sachsen keine Gebührenordnung für Physiotherapeuten. Die vereinbarten Preise regeln die Leistung zwischen Leistungserbringer und Patient, unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern. Zahlungspflichtig ist der Patient.

Vor Beginn der Behandlung sollten Sie sich daher über Ihre Versicherungsbedingungen informieren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dies vor Unterzeichnung der Honorarvereinbarung abklären.

Unsere Preise für Privatversicherte orientieren sich an dem bis zu 1,3-fachen Steigerungssatz der GebühTh in aktueller Fassung (VDEK).

Auch beihilfeberechtigten Patienten empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Beihilfestelle zu klären.

Ihr Mehrwert: Innerhalb der Behandlungsdauer von 20 Minuten (wenn nicht anders verordnet) isdas An- und Auskleiden, Befundung, Behandlung, Dokumentation sowie Vor - und Nachbereitung mit einberechnet. Sie können allerdings zusätzliche Behandlungszeit zubuchen.

Quelle: https://theramedic.de/beitrag/Patienteninformation

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